Nein. In diesem Fall müssen Sie keine Einwilligung einholen und benötigen daher auch kein Banner.
Für technisch genutzte Cookie benötigen Sie keine Einwilligung und müssen daher auch kein Cookie-Banner einbinden.
In diesem Fall müssen Sie zumindest kein Cookie-Banner setzen. Innerhalb Ihrer Datenschutzerklärung sollten Sie aber über den Einsatz solcher Cookies informieren.
Wenn Sie nur technisch notwendige Cookies einsetzen benötigen Sie keine Einwilligung und somit auch kein Banner. Innerhalb Ihrer Datenschutzerklärung sollten Sie aber über den Einsatz solcher Cookies informieren.
Diese Frage ist rechtlich nicht abschließend geklärt. Zwar hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die ePrivacy-Richtlinie nicht zwischen personenbezogenen und sonstigen Cookies unterscheidet. Diese Richtlinie ist in Deutschland aber nicht direkt anwendbar, sodass die DSGVO gilt. Vor diesem Hintergrund kann man sich im Moment guten Gewissens auf den Standpunkt stellen, dass nicht personenbezogene Cookies keine Einwilligung benötigen.
Ja, DSGVO-konforme Einwilligungen müssen nachweisbar protokolliert werden.
Hierfür können Sie Dienste nutzen wie uBlock oder Ghostery.
Uns sind keine hierzu einschlägigen Urteile bekannt, die solch eine Gestaltung verbieten. Abschließend rechtlich geklärt ist das jedoch nicht.
In diesem Fall ist ein solcher Opt-Out-Link nicht zwingend. Er schadet aber auch nicht.
Wenn die Einwilligung in Sprache A abgegeben wurde und anschließend in Sprache B gewechselt wird, ist keine weitere Einwilligung erforderlich. Wenn die Einwilligung vor dem Sprachwechsel noch nicht erteilt wurde, sollte das Cookie-Banner nach dem Sprachwechsel aber in der jeweils ausgewählten Spreche vorliegen.
Hier sollten Sie für neue Cookies auch eine neue Einwilligung einholen.
Fehlende Cookie-Einwilligungen stellen einen DSGVO-Verstoß dar. Einige Gerichte in Deutschland haben zwar entschieden, dass DSGVO-Verstöße nicht abmahnbar sind. Die überwiegende Anzahl der Gerichte hält Abmahnungen jedoch für zulässig. Kostspielige Abmahnungen sind somit möglich und nicht auszuschließen.
Einerseits dürfen Agenturen und Webdesigner zwar keine individuelle Rechtsberatung erbringen, den Sie sind ja keine zugelassenen Rechtsanwälte. Andererseits sagen die Gerichte, dass zumindest die Basics einer Website rechtssicher ausgeliefert werden müssen. Unsere Texte und Tools sollen genau dieses Haftungsrisiko minimieren. 100%ig sicher sind die Kunden aber nur, wenn die Website auch anwaltlich geprüft wurde.
Sollten Sie Hilfe benötigen Ihre Webseite rechtssicher zu machen stehen wir Ihnen gerne bei Seite, kontaktieren Sie uns.
Über den Author
Alexander Herling - Full-Stack Ninja & SEO-Spezialist
Die hohe Affinität zu Technologie seit frühster Kindheit und ersten Kontakt zu 8-Bit Computern führte weiter dazu, dass man Ihn als digital Native der ersten Stunde bezeichnen kann. Die Kommandozeile ist sein Freund. Seit über 20 Jahren Erfahrung in Marketing und Webentwicklung mit Spezialisierung auf SEO-Techniken.