Cookie Banner und die wichtigsten Fakten zum BGH Urteil

Cookie Banner und die wichtigsten Fakten zum BGH Urteil

Veröffentlicht von Alexander Herling am 24.01.2023


Sehr Lange wurde über dieses Thema in Deutschland debattiert. Nachdem im Oktober 2019 ein Entscheid vom EuGH getroffen wurde. Nun urteilte endlich auch der BGH. Wenn Webseitenbetreiber eine Einwilligung für Cookies benötigen, müssen Nutzer diese aktiv setzen. Eine voreingestellte Auswahl genügt nicht mehr. Wir hoffen mit der folgenden FAQ die wichtigsten Fragen zu klären.

Benötigen Webseiten die nur Session Cookies verwenden auch einen Cookie-Banner?

Nein. In diesem Fall müssen Sie keine Einwilligung einholen und benötigen daher auch kein Banner.

Wie ist es bei rein technisch genutzten Cookies?

Für technisch genutzte Cookie benötigen Sie keine Einwilligung und müssen daher auch kein Cookie-Banner einbinden.

Muss ich einen Hinweis für notwendige Cookies setzen?

In diesem Fall müssen Sie zumindest kein Cookie-Banner setzen. Innerhalb Ihrer Datenschutzerklärung sollten Sie aber über den Einsatz solcher Cookies informieren.

Welche Einwilligung bzw. Hinweis/Banner benötigt meine Website wenn weder Google Analytics noch andere Tracking Tools verwendet werden?

Wenn Sie nur technisch notwendige Cookies einsetzen benötigen Sie keine Einwilligung und somit auch kein Banner. Innerhalb Ihrer Datenschutzerklärung sollten Sie aber über den Einsatz solcher Cookies informieren.

Ist die Einwilligung nötig nur für Cookies, die personenbezogene Daten versammeln, oder für alle Cookies?

Diese Frage ist rechtlich nicht abschließend geklärt. Zwar hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die ePrivacy-Richtlinie nicht zwischen personenbezogenen und sonstigen Cookies unterscheidet. Diese Richtlinie ist in Deutschland aber nicht direkt anwendbar, sodass die DSGVO gilt. Vor diesem Hintergrund kann man sich im Moment guten Gewissens auf den Standpunkt stellen, dass nicht personenbezogene Cookies keine Einwilligung benötigen.

Besteht Nachweispflicht der Zustimmung?

Ja, DSGVO-konforme Einwilligungen müssen nachweisbar protokolliert werden.

Welche Tools sind zu empfehlen, um die Webseiten nach Cookies zu durchsuchen, um den Bestand / Status Quo festzustellen?

Hierfür können Sie Dienste nutzen wie uBlock oder Ghostery.

Ist ein Banner mit "Alle akzeptieren" und "Cookie-Einstellungen ändern" in Ordnung?

Uns sind keine hierzu einschlägigen Urteile bekannt, die solch eine Gestaltung verbieten. Abschließend rechtlich geklärt ist das jedoch nicht.

Ist ein OptOut-Link für Analytics in der Datenschutzerkärung noch nötig, selbst wenn das OptOut über das Consent-Tool erfolgt.

In diesem Fall ist ein solcher Opt-Out-Link nicht zwingend. Er schadet aber auch nicht.

Wie verhält es sich bei mehrsprachigen Seiten. Ist nach Einwilligung in Cookies in Sprache A, eine erneute Einwilligung bei Wechsel in Sprache B nötig?

Wenn die Einwilligung in Sprache A abgegeben wurde und anschließend in Sprache B gewechselt wird, ist keine weitere Einwilligung erforderlich. Wenn die Einwilligung vor dem Sprachwechsel noch nicht erteilt wurde, sollte das Cookie-Banner nach dem Sprachwechsel aber in der jeweils ausgewählten Spreche vorliegen.

Wie wirken sich Änderungen z.B. durch neue Cookies auf bestehende Einwilligungen aus?

Hier sollten Sie für neue Cookies auch eine neue Einwilligung einholen.

Kann dies von Wettbewerbern (teuer) abgemahnt werden?

Fehlende Cookie-Einwilligungen stellen einen DSGVO-Verstoß dar. Einige Gerichte in Deutschland haben zwar entschieden, dass DSGVO-Verstöße nicht abmahnbar sind. Die überwiegende Anzahl der Gerichte hält Abmahnungen jedoch für zulässig. Kostspielige Abmahnungen sind somit möglich und nicht auszuschließen.

Haftet die Agentur für DSGVO/Cookie Verstöße?

Einerseits dürfen Agenturen und Webdesigner zwar keine individuelle Rechtsberatung erbringen, den Sie sind ja keine zugelassenen Rechtsanwälte. Andererseits sagen die Gerichte, dass zumindest die Basics einer Website rechtssicher ausgeliefert werden müssen. Unsere Texte und Tools sollen genau dieses Haftungsrisiko minimieren. 100%ig sicher sind die Kunden aber nur, wenn die Website auch anwaltlich geprüft wurde.

Sollten Sie Hilfe benötigen Ihre Webseite rechtssicher zu machen stehen wir Ihnen gerne bei Seite, kontaktieren Sie uns.

Über den Author

Alexander Herling - Full-Stack Ninja & SEO-Spezialist

Die hohe Affinität zu Technologie seit frühster Kindheit und ersten Kontakt zu 8-Bit Computern führte weiter dazu, dass man Ihn als digital Native der ersten Stunde bezeichnen kann. Die Kommandozeile ist sein Freund. Seit über 20 Jahren Erfahrung in Marketing und Webentwicklung mit Spezialisierung auf SEO-Techniken.

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